Wie man sich durch mangelndes Verständnis der Funktionsweise von neuen Medien in den Fuß schießen kann (aber so richtig, mit Anlauf und Schwung) demonstriert zur Zeit eindrucksvoll das
Sozialgericht Bremen.
Der
Shopblogger, seines Zeichens Betreiber zweier Supermärkte und über den Arbeitsalltag dort bloggend, hatte vom
Sozialgericht Bremen Ende Mai 2005 eine Ladung bekommen und darüber gebloggt, mit "Sozialgericht Bremen" als Titel und aufgrund des verwendeten Blogsystems auch in der URL. Durch die Beliebtheit seines Blogs mit entsprechend häufiger Verlinkung sowie einiger Eigenheiten des PageRank-Mechanismus von
Google landete der Artikel bei der Suche nach dem Sozialgericht Bremen recht weit oben in der Trefferliste.
Dies nahm die Präsidentin des Sozialgerichts zum Anlaß, dem Shopblogger Ende Dezember
Behördenpost zu schicken. In
diesem Brief forderte die Präsidentin den Shopblogger auf, den betreffenden Blogeintrag zu löschen, da er gegen das Namensrecht des Gerichts aus
§ 12 BGB verstoße und Namensanmaßung betreiben.
Tja, der Schuß ging kräftig nach hinten los

.
Diverse Blogs berichten über und linken zum Eintrag, was diesen in der Trefferliste nur noch weiter nach oben treibt. Noch steht das echte Gericht (kaum erkennbar) auf Platz 1 - aber wie lange noch? Da ist es nur folgerichtig, daß dessen Präsenz ein
Anti-Award für Suchmaschinenoptimierung verliehen wird.
Und laut Focus Online
hat mittlerweile auch die Gerichtspräsidentin eingesehen, daß ihre Aktion wohl nach hinten losging...