"Ich verabscheue, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, mit meinem Leben verteidigen."
Voltaire
Wie
das Lawblog berichtet, hat das Landgericht Berlin der Tageszeitung "Junge Welt" untersagt, vom Prozess gegen einen Kriminalkommissar des Bundeskriminalamtes zu berichten - und zwar obwohl das gleiche Landgericht zuvor in einer Entscheidung über eine andere einstweilige Verfügung festgestellt hatte, daß die Berichterstattung der Zeitung
sachlich korrekt war. Als Begründung wird angeführt, daß der betreffende Kriminalbeamte keine Person der Zeitgeschichte sei und deshalb kein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über den Fall bestehe.
Nun ist es durchaus so, daß Beteiligte an einem Gerichtsverfahren nicht unbegrenzt hinnehmen müssen, daß über sie und ihre Handlungen berichtet wird. Selbst dann nicht, wenn sie
rechtskräftig verurteilt worden sind. Das ist auch gut so, denn damit wird verhindert, daß ein einmaliger Fehltritt oder eine relativ geringfügige Angelegenheit noch auf Jahre hinaus gegen ihren Willen mit einer Person verbunden wird und sie somit keine Chance mehr hat, ein relativ normales Leben zu führen.
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