Alle Welt Ganz Deutschland feiert heute den
Tag der Deutschen Einheit. Aber über die Erinnerung an den 3. Oktober 1990 gerät ein anderer 3. Oktober in Vergessenheit, der es auch wert wäre, gefeiert zu werden. Es ist der 3. Oktober 1969. Man könnte ihn als "Tag der Informationsfreiheit" bezeichnen.
Was war denn nun los an diesem dritten Oktober vor 38 Jahren? Der 1. Senat des
Bundesverfassungsgerichts erließ einen Beschluß, mit dem die Rechtssache
1 BvR 46/65 entschieden wurde, und der als
"Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung" in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen sollte. Wie der Name schon andeutet, hatte der Fall etwas mit dem kalten Krieg und dem Ost-West-Gegensatz zu tun: Ein Bundesbürger aus Münster hatte sich 1964 zu Informationszwecken Zeitungen aus der DDR zuschicken lassen, und ein Exemplar der Leipziger Volkszeitung war von den Zollbehörden der BRD "[... ] wegen Verstoßes gegen §§
42,
47 BVerfGG, §§
128,
94,
90a StGB[...]" beschlagnahmt und eingezogen worden. Mit der Verfassungsbeschwerde rügte der Empfänger einen unzulässigen Eingriff in seine in Art.
5 Abs. 1 GG garantierte Informationsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht sah diesen Eingriff im konkreten Fall als gegeben an, hob den Einziehungsbeschluß auf und verwies den Fall an das zuständige Landgericht zurück.
Wichtig ist diese Entscheidung, weil in ihr erstmals wichtige Grundsätze zur Informationsfreiheit festgehalten werden:
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