Eigentlich stöhnen alle Senate an obersten Bundesgerichten über Arbeitsüberlastung. Alle Senate? Nein, der vierte Senat des
Bundessozialgerichts in Kassel fühlt sich
massiv unterfordert:
Wie aus Justizkreisen verlautete, bearbeitetet früher jeder Richter des vierten Senats pro Jahr 20 Revisions- sowie bis zu 80 Beschwerdeverfahren. Zuletzt hätten dem gesamten Senat nur noch ein einziges Revisions- und 15 Beschwerdeverfahren vorgelegen. Seither sind die Bundesrichter zum Nichtstun verdammt.
Hintergrund ist eine Neuordnung des Geschäftsverteilung beim BSG, nach der dem 4. Senat die bisherigen Tätigkeitsbereiche weitgehend entzogen wurden. Der Senatsvorsitzende vermutet politische Gründe für die Neuverteilung:
Nach Auffassung des Senatsvorsitzenden hat die Streichung der Zuständigkeit politische Gründe. Sein Senat habe wiederholt Gesetze wegen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Karlsruhe habe die Zweifel bei einem Großteil der Gesetze geteilt und diese gekippt.
So kommt es jetzt dazu, daß ein Vorsitzender Richter an einem Bundesgericht vor dem Verwaltungsgericht Kassel
gegen eben jenes Gericht klagt - parallel zu einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, weil er durch die Neuverteilung der Geschäfte seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt sieht.
Für die Richter am Verwaltungsgericht dürfte das Neuland sein - da sage noch einmal jemand, daß die Tätigkeit als Verwaltungsrichter langweilig sei...
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