"Ich verabscheue, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, mit meinem Leben verteidigen."
Voltaire
Wie
das Lawblog berichtet, hat das Landgericht Berlin der Tageszeitung "Junge Welt" untersagt, vom Prozess gegen einen Kriminalkommissar des Bundeskriminalamtes zu berichten - und zwar obwohl das gleiche Landgericht zuvor in einer Entscheidung über eine andere einstweilige Verfügung festgestellt hatte, daß die Berichterstattung der Zeitung
sachlich korrekt war. Als Begründung wird angeführt, daß der betreffende Kriminalbeamte keine Person der Zeitgeschichte sei und deshalb kein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über den Fall bestehe.
Nun ist es durchaus so, daß Beteiligte an einem Gerichtsverfahren nicht unbegrenzt hinnehmen müssen, daß über sie und ihre Handlungen berichtet wird. Selbst dann nicht, wenn sie
rechtskräftig verurteilt worden sind. Das ist auch gut so, denn damit wird verhindert, daß ein einmaliger Fehltritt oder eine relativ geringfügige Angelegenheit noch auf Jahre hinaus gegen ihren Willen mit einer Person verbunden wird und sie somit keine Chance mehr hat, ein relativ normales Leben zu führen.
Pikant im vorliegenden Fall ist aber, daß der betreffende Kriminalbeamte von Khaled El Masri als derjenige wiedererkannt wird, der ihn unter dem Namen "Sam" in Afghanistan verhört haben soll. El Masri war von amerikanischen Stellen zu Unrecht des Terrorismus beschuldigt, gefangengenommen und nach Afghanistan verschleppt worden. Die "Junge Welt" hatte von den Aussagen El Masris berichtet und war daraufhin vom betreffenden Kriminalbeamten verklagt worden. Über diesen Rechtsstreit soll die Zeitung nun nicht berichten dürfen - unabhängig vom Wahrheitsgehalt.
Dem Kriminalbeamten selbst kommt Öffentlichkeit allerdings nicht immer ungelegen. So trat er in gleicher Sache bereits im Fernsehen auch, und auch gegen eine Buchveröffentlichung, in der er (unter Pseudonym) Einblicke in Abläufe von Anti-Terror-Operationen gewährt, hat er
anscheinend nichts einzuwenden. Somit erscheint fraglich, ob es sich bei ihm wirklich nicht um eine "Person der Zeitgeschichte" handelt. Oder ob es nicht viel eher so ist, daß das Landgericht Berlin einen bequemen Hebel benutzt hat, um sich und dem Kläger die kritische Berichterstattung einer zugegebenermaßen sehr , mir persönlich deutlich zu links angesiedelten Publikation vom Halse zu halten.
Letzteres hielte ich für eine gefährliche Entwicklung. Schließlich ist auch die Freiheit der Presse ein hohes,
vom Grundgesetz geschütztes Gut. Auch und gerade dann, wenn diese freie Presse unbequem wird. Denn eine Demokratie lebt unter anderem von unbequemer Presse und davon, daß "der Staat" (wer auch immer das im konkreten Fall ist) über unschöne Dinge nicht einfach den Mantel des Schweigens decken kann.