Wer schon einmal mit Verwaltungsrecht zu tun hatte, der weiß, welchen Stellenwert das Widerspruchsverfahren einnimmt - besonders, wenn man es mit einer unteren Verwaltungsbehörde zu tun hat. In nicht gerade wenigen Fällen werden aufgrund der Arbeitsbelastung dieser Behörden erst einmal Verwaltungsakte erlassen, die fehlerhaft sind. Gerade wenn es um kompliziertere Sachverhalte geht, bleibt manchen Behörden auch kaum etwas anderes übrig. Irgendwie muß die Arbeit ja erledigt werden. Und auch Verwaltungsmitarbeiter sind nur Menschen, die Fehler machen und Dinge übersehen können.
Das Widerspruchsverfahren bietet deshalb die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt durch die erlassende oder nächsthöhere Behörde überprüfen zu lassen. Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Fehler schnell wieder zu korrigieren. Im Gegensatz zur Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Widerspruchsverfahren für den Bürger kostenlos, und es geht relativ schnell - die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind relativ gut ausgelastet, so daß eine Klage schon einmal ein paar Monate braucht, bis sie überhaupt verhandelt werden kann (falls sich da seit 2002 nichts Wesentliches geändert hat).
Soweit, so gut.
Der CDU-FDP-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen muß das Widerspruchsverfahren dennoch wie ein bürokratisches Monster vorgekommen sein. Sie hat es jedenfalls in einem Gesetz mit dem schönen Namen
"Zweites Gesetz zum Bürokratieabbau" für die meisten Verwaltungsverfahren abgeschafft. Erst einmal bis zum 31. Oktober 2012, mit ein paar Ausnahmen: Wenn Bundes- oder EU-Recht ein WIderspruchsverfahren zwingend vorschreibt, bei Ordnungswidrigkeiten, im Bereich von Prüfungsentscheidungen, des Schul- und Hochschulrechts sowie für (Gebühren-)Bescheide des WDR oder der GEZ.
In allen anderen Fällen soll der Bürger, dem ein Bescheid fehlerhaft vorkommt, ab sofort direkt vor das Verwaltungsgericht ziehen - mit Gerichtskostenvorschuß und langer Wartezeit bis zur Entscheidung. Als "Bürokratieabbau" ist das höchstens für die zu bezeichnen, die bisher die Widerspruchsverfahren durchzuführen hatten. Für die Bürger ist es eher eine zusätzliche bürokratische Hürde - die sicher manchen davon abhalten wird, gegen Verwaltungsentscheidungen vorzugehen. Das sieht übrigens
auch das Bundesverwaltungsgericht so (im verlinkten Artikel unter "Viertens"), der oberste Hüter des Verwaltungsrechts.
Federführend für diese einschneidende Rechtsänderung war das FDP-geführte
Innenministerium, das die Änderung als Zeit und Geld sparend verkaufen möchte. Das Beispiel zeigt wieder einmal, daß der FDP als selbsternannten "Schützer der Bürgerrechte" selbige genau in dem Moment egal sind, in dem ihre Wahrung dem Staat (oder ihrem Wählerklüngel) Geld kosten würde...
Gefunden in den Archivalia.