Friday, June 19. 2009Gedanken nach der Abstimmung (oder: Warum dieses Blog schwarz trägt)Trackbacks
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"Eine (grundsätzlich ja weisungsgebundene) Behörde darf durch Entscheidungen dauerhaft in ein Grundrecht eingreifen, ohne daß diese Entscheidungen öffentlich gemacht werden und ohne daß sie zwingend durch ein Gericht überprüft werden."
Die Öffentlichkeit behördlicher Entscheidungen ist nicht zwingend; auch werden Entscheidungen nicht zwingend gerichtlich überprüft, sondern nur auf Antrag. Eine regelhafte Überprüfung jeder behördlichen Entscheidung wäre gar nicht leistbar und auch nicht sinnig, denn dann könnte man direkt alle Behörden durch Gerichte ersetzen. "Natürlich kann ein Betroffener auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen eine solche Entscheidung vorgehen - wenn er denn von ihr erfährt." Das tut er, sobald er versucht, eine solche Seite aufzurufen. Wenn er diese Seite nie aufruft, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund, gegen ihren Verbleib auf der Sperrliste vorzugehen. "Und wenn er es wagt, im Angesicht von auflagenstarken Presseorganen, deren latentes Drohpotential selbst gestandene Parteien dazu veranlasst, schon eine Diskussion über die Thematik für "medial unerwünscht" zu erklären." Das wäre inwiefern bei einer Veröffentlichung der Liste anders? "Und natürlich gibt es eine Art Kontrollgremium - aber Personen "mit Befähigung zum Richteramt" müssen nun einmal nicht zwingend unabhängige Richter sein. Die Befähigung zum Richteramt erwirbt man mit dem Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens - egal was man hinterher tut." Das Kontrollgremium ist von der Möglichkeit einer Überprüfung auf dem Rechtsweg unabhängig. Ich finde es schon etwas traurig, wenn auch ein Jurist Popanze aufbauen muß, um die - nicht vorhandene - Dramatik einer unerwünschten Entscheidung zu erhöhen. Das ist nicht mehr weit davon entfernt, jede mißliebige Entscheidung zum Ende der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hochzustilisieren. (Und das wiederum ist dann nur noch einen gar nicht mehr so großen Schritt davon entfernt, bewaffnet - angeblich - dafür zu kämpfen.) "Ein einzelnes Gesetz kann diesen Effekt nicht haben, Gott sei Dank. Aber es ist ein Symptom für eine fatale Tendenz: Die Tendenz, Symbolpolitik zu machen. Aktionismus, immer auf der Jagd nach der medialen Präsenz als Gutmensch." Ja, da stimme ich zu. Allerdings erschöpfen sich alle Proteste gegen die gesetzliche Regelung ebenfalls genau darin. "Lustige" Verleumdungen ("Zensursula"), "coole" Bilder, Selbstbeweihräucherung, ... allenthalben; sachliche Argumenete oder auch nur Verständnis des komplexen Problems auf allen Ebenen, ja auch nur der Wille, sich damit zu beschäftigen, ist meist nicht vorhanden. Hauptsache, man stellt sich medial gut dar, als Gutmensch eben, der es den "Internetausdruckern" einmal zeigt. "Oder gibt es einen anderen Grund, warum ein Zugangserschwernisgesetz verabschiedet wird, nicht aber der Etat der Polizei- und Justizbehörden aufgestockt, für mehr und besser ausgebildetes Personal und bessere Technik?" Eine Aufstockung des Etats der Polizei- und Justizbehörden würde die Lösung des Problems - so man es als ein solches auffaßt - nicht lösen, denn diese Lösung müßte regelmäßig im Ausland stattfinden. Da hat der deutsche Polizei- und Justizapparat nichts zu melden. "Warum virtuelle Waffen verboten werden sollen, durchaus reale Waffen nebst der zugehörigen Munition aber weiterhin in großen Stückzahlen in den Händen von Privatpersonen bleiben, deren Umgang damit kaum zu kontrollieren ist?" Ja, das ist eine interessante Frage. *seufz* "Aktionismus, der die sachliche, ausbalancierte Auseinandersetzung mit einem Thema verhindert und maximal den gut gemeinten Schein zu wahren sucht, wo doch gute Lösungen nötig wären." Richtig. Das gilt aber verschärft für die sog. "Zensurgegner". "Wo ganzen Bevölkerungsgruppen nicht einmal mehr zugehört wird, sondern ihre Ansichten (und ihr Fachwissen) einfach ignoriert werden" Das mag auch am Auftritt liegen. Was ich bisher in der Presse, im Web und in anderen Internetdiensten von diesen Bevölkerungsgruppen zur "Zensurfrage" gelesen habe, hat mir nicht den Eindruck entsprechenden Fachwissens vermittelt, sondern das Gegenteil - ein Mischmasch von Verschwörungstheorien, dem Gefühl der Überlegenheit und dem Unwillen, sich von irgendjemanden, und sei es auch der Staat, in "sein" Internet hineinreden zu lassen: dort soll entscheiden, wer sich damit auskennt, das ist die einzige Legitimation und auch Legitimation genug! Und ich gehöre in der Regel nicht zu den Leuten, die sich ihr Internet ausdrucken. Wo ist denn die objektive Darstellung der Fakten, die fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema oder gar ein Gegenvorschlag, der über "Dagegen!" hinausgeht? Nichts. Nur sehr viel mediale Inszenierung. Leider. -thh Der Gegenvorschlag kam nicht nur von der Piratenpartei oder von Mogis, sondern auch von den Fachleuten wie dem CCC, Fitug, AK Zensur und vielen anderen. Und zwar objektiv, ohne große Anklage. Leider wurden deren Argumente genauso ignoriert wie die Petition. Es gab entsprechende (nicht medial aufgebauschte
Dein Argument " Das tut er, sobald er versucht, eine solche Seite aufzurufen. Wenn er diese Seite nie aufruft, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund, gegen ihren Verbleib auf der Sperrliste vorzugehen." zieht nicht. Als Betroffener(!) rufe ich ja üblicherweise nicht meine eigene Seite auf. Ich publiziere ja. Da werde ich vielleicht draufschauen wenn ich was neues draufgepackt habe um zu sehen ob es korrekt aussieht. Aber doch nicht sonst laufend? Vielleicht merke ich es wenn meine Besucherzahlen runtergehen. Aber sonst nicht. Insofern bekomme ich weder einen Bescheid "der Zugang zu Ihrer Internetseite wurde erschwert" noch kann ich es selbst nachprüfen - ausser ich nutze die staatlich subventionierten DNS-Server. |
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