Monday, September 1. 2008
Ich mag Weihnachten - als Fest. Dem Konsumrummel, der um das Fest gewoben wird, versuche ich teilweise aus dem Weg zu gehen, soweit er mich nervt (Wegschauen ist hier ausnahmsweise mal eine Lösung), teilweise genieße ich ihn auch ganz bewußt (ja, ich mag Weihnachtsmärkte!).
Aber irgendwie ist hier eine Grenze überschritten, mitten im Sommer, 116 Tage vor dem Weihnachtsfest:
Saturday, August 23. 2008
Ich glaube, ich habe heute den passenden Geburtstagskuchen für Susanne Elisabeth gefunden...
Monday, July 14. 2008
... ihr plant sonst doch auch alles, was damit zusammenhängt, bis ins letzte Detail: Unterkunft, Verpflegung, kulturelle Inhalte. Ist es dann wirklich zuviel verlangt, sich mit der konkreten Reiseorganisation mal vor dem Betreten des Zuges auseinanderzusetzen?
Es gibt da so ein Ding namens Internet, in dem man mit etwas Recherche (eine Fähigkeit, die ihr euren Schülern hoffentlich vermittelt) Sitzpläne für die Züge im deutschen Fernverkehr findet. Und man kann seinen Schülern schon vor Antritt der Reise sagen, auf welcher konkreten Sitzplatznummer sie sitzen - die Plätze weiß man ja von der (im TGV verpflichtenden) Reservierung. Wenn man das tut, dann steht auch nicht eine ganze Klasse mit Schranktrolleys wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen im Gang, und alles geht viel flüssiger und mit viel weniger Streß - nicht nur für eure Mitreisenden, sondern auch für euch.
Also bitte, macht euch doch ein paar Gedanken, bevor ihr losfahrt.
Thursday, July 10. 2008
Es ist ja nicht so, daß Norbert Schneider, seines Zeichens Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Unrecht mit der Beobachtung hätte, das Internet habe
[...] traditionelle, vor allem am Rundfunk ausgerichtete Modelle der Medienregulierung über den Haufen geworfen [...] .
Auch die Feststellung, daß im Bereich der Medienregulierung
[...] nationale Systeme nur noch von begrenztem Wert sind [...] ,
ist ja grundsätzlich nicht zu beanstanden. Die Schlußfolgerungen, die Herr Schneider dann daraus zieht, lassen es mir dann allerdings nur noch kalt den Rücken herunterlaufen und zeugen von zwei möglichen Alternativen:
Entweder er hat nicht verstanden, wie das mit dem Internet eigentlich funktioniert. Daß hier jeder Sender und Empfänger gleichzeitig sein kann, daß Dinge wie die Grenzen von Nationalstaaten oder klassischen Kulturräumen zusehends an Bedeutung verlieren und sich Menschen aufgrund ihrer Interessen zusammenfinden. Daß jeder sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einfach so wahrnehmen kann und (das ist das Neue) auch gehört wird - ohne daß ein millionenschwerer Presseapparat hinter ihm stehen muß. Daß man einfach so Zugriff auf Informationen haben kann, von denen man früher nicht einmal wußte, daß es sie gibt - und damit ist nicht nur Wissen gemeint, sondern auch das, was man gemeinhin unter "Kultur" (ja, mit einem großen Anteil "Populärkultur" dabei) versteht.
Oder er weiß das alles sehr gut - und es macht ihm Angst. Angst, die Macht über die Köpfe, die Deutungshoheit zu verlieren. Und in dieser Angst schlägt er wild um sich, aus Verzweiflung - weil er weiß, daß er angezählt ist. Er und alle, die gedanklich seinem Medienmodell verhaftet sind.
Ich weiß nicht, welche der beiden Alternativen mir mehr Angst macht.
Tuesday, July 8. 2008
Ich habe es gesichtet, das geheimnisvolle, gesuchte Mondschein-Wasser:
Mir ist zwar immer noch unklar, was an dem Wasser so besonders ist - auf mich wirkte es wie ein ganz normales eher teures stilles Mineralwasser. Aber vermutlich zeichnet es sich durch ein besonders sorgfältig austariertes Verhältnis von Protonol zu Hydroxylsäure und die weitgehende Abwesenheit des gefährlichen Dihydrogenmonoxids aus, und ich als Unwissender kann nur nicht nachvollziehen, daß dies den Preis rechtfertigt.
Friday, June 20. 2008
Eigentlich stöhnen alle Senate an obersten Bundesgerichten über Arbeitsüberlastung. Alle Senate? Nein, der vierte Senat des Bundessozialgerichts in Kassel fühlt sich massiv unterfordert:
Wie aus Justizkreisen verlautete, bearbeitetet früher jeder Richter des vierten Senats pro Jahr 20 Revisions- sowie bis zu 80 Beschwerdeverfahren. Zuletzt hätten dem gesamten Senat nur noch ein einziges Revisions- und 15 Beschwerdeverfahren vorgelegen. Seither sind die Bundesrichter zum Nichtstun verdammt.
Hintergrund ist eine Neuordnung des Geschäftsverteilung beim BSG, nach der dem 4. Senat die bisherigen Tätigkeitsbereiche weitgehend entzogen wurden. Der Senatsvorsitzende vermutet politische Gründe für die Neuverteilung:
Nach Auffassung des Senatsvorsitzenden hat die Streichung der Zuständigkeit politische Gründe. Sein Senat habe wiederholt Gesetze wegen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Karlsruhe habe die Zweifel bei einem Großteil der Gesetze geteilt und diese gekippt.
So kommt es jetzt dazu, daß ein Vorsitzender Richter an einem Bundesgericht vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen eben jenes Gericht klagt - parallel zu einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, weil er durch die Neuverteilung der Geschäfte seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt sieht.
Für die Richter am Verwaltungsgericht dürfte das Neuland sein - da sage noch einmal jemand, daß die Tätigkeit als Verwaltungsrichter langweilig sei...
Saturday, June 14. 2008
Wenn mir jemand erklären könnte, was genau "Aqua Luna Wasser" ist und was es so besonders macht...
Thursday, May 8. 2008
... ich wünsche Euch für Eure Nerd-Night heute abend viel Erfolg. Vielleicht findet ihr dort ja jemanden, der euch im Detail erklären kann, warum es eine Scheißwirklich abgrundtief schlechte Idee ist, die Erinnerungsmail mit allen 105 Empfängern im To:-Header zu verschicken. Wer so tief ins Klo greift, scheint wirklich massiven Mangel an technischem Verständnis zu haben.
(Alternativ könnte die Praktikantin im Marketing/im Recruiting auch mal in der Technik fragen, bevor sie so einen Mist baut.)
Tuesday, March 11. 2008
Soll eine verfassungskonforme Einengung eines an sich verfassungswidrig weit gefassten Verwendungszwecks möglich sein, muss eine methodengerechte Auslegung daher zumindest Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der enger gefasste Zweck der maßgebliche sein sollte. Fehlt es daran, kann es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, die vom Gesetzgeber weit gefasste Eingriffsnorm auf das verfassungsgemäße Maß zurückzuschneiden. Das gilt erst recht, wenn der Gesetzgeber die Vorschrift bewusst unbestimmt gehalten und deshalb von einer entsprechenden Konkretisierung abgesehen hat.
So liegt es hier. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 155 f.
Selten sagt das Bundesverfassungsgericht so deutlich, was es von der aktuell üblichen Qualität der Gesetzgebung hält. Wie es eigentlich sein sollte, sagt es auch:
Eine grundrechtsgemäße Regelung zu finden, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Dieser hat die verfolgten Zwecke und abzuwehrenden Rechtsgutbedrohungen tatbestandlich einzugrenzen und zu gewährleisten, dass unangemessene Grundrechtseingriffe durch hinreichende gesetzliche Eingriffsvoraussetzungen wirksam verhindert werden. BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 184 (der letzte, Hervorhebung von mir)
Das sollten sich einige Leute hinter die Ohren schreiben. Nicht zuletzt Politiker, die einem Gesetz zustimmen, um hinterher ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit und die Erwartung zu Protokoll zu geben, das Verfassungsgericht werde das Gesetz schon kassieren.
Thursday, January 10. 2008
Aus gegebenem Anlaß hier ein Beispiel dafür, daß auch Jugendliche ohne Migrationshintergrund Straftaten begehen können, und was hessische Politiker dazu meinen könnten, aber bislang nicht gemeint haben:
Frankfurt/Main. Der hessische Ministerpräsident Koch hat sich nach seinen heftig umstrittenen Äußerungen zum Thema "Jugendkriminalität bei Tätern mit Migrationshintergrund" nun auch für eine Verschärfung der Strafen bei deutschen Jugendlichen ausgesprochen. Anlass dafür ist der nun bekannt gewordene Fall der beiden kriminellen Straftäter Max S. und Moritz B., die über Monate hinweg unschuldige Mitbürger terrosisiert haben.
Erstes Opfer der beiden Jugendlichen wurde die Rentnerin E. Bolte, an deren Kleinvieh sich das Duo vergriff und mit der Tötung des Geflügels den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllte. Anschließend begangen sie mit dem Entwenden der toten Tiere noch einen Diebstahl. [...]
Den vollständigen Bericht über die entsetzlichen Taten des kriminellen Duos gibt es hier zu lesen.
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