Saturday, January 27. 2007
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
(§ 2 des Strafvollzugsgesetzes)
In der aktuellen Debatte um die eventuelle Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar mehren sich die Stimmen, die eine vorzeitige Haftentlassung Klars scharf ablehnen. Daß die Angehörigen der Opfer dieser Meinung sind, ist durchaus einzusehen, auch wenn zum Beispiel Michael Buback dazu eine differenzierte Meinung hat. Aber auch Politiker wie der CDU-Fraktionschef Kauder werden mit Aussagen zitiert, die mich daran zweifeln lassen, ob sie den Sinn unseres Strafsystems verstanden haben.
Continue reading "Rache statt Recht?"
Saturday, December 9. 2006
"Ich verabscheue, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, mit meinem Leben verteidigen."
Voltaire
Wie das Lawblog berichtet, hat das Landgericht Berlin der Tageszeitung "Junge Welt" untersagt, vom Prozess gegen einen Kriminalkommissar des Bundeskriminalamtes zu berichten - und zwar obwohl das gleiche Landgericht zuvor in einer Entscheidung über eine andere einstweilige Verfügung festgestellt hatte, daß die Berichterstattung der Zeitung sachlich korrekt war. Als Begründung wird angeführt, daß der betreffende Kriminalbeamte keine Person der Zeitgeschichte sei und deshalb kein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über den Fall bestehe.
Nun ist es durchaus so, daß Beteiligte an einem Gerichtsverfahren nicht unbegrenzt hinnehmen müssen, daß über sie und ihre Handlungen berichtet wird. Selbst dann nicht, wenn sie rechtskräftig verurteilt worden sind. Das ist auch gut so, denn damit wird verhindert, daß ein einmaliger Fehltritt oder eine relativ geringfügige Angelegenheit noch auf Jahre hinaus gegen ihren Willen mit einer Person verbunden wird und sie somit keine Chance mehr hat, ein relativ normales Leben zu führen.
Continue reading "Uninteressant für die Öffentlichkeit?"
Friday, September 15. 2006
Das Szlauszaf hat einen lesenswerten Artikel über Freiheit und die mit ihr verbundene Verantwortung geschrieben. Und auch wenn ich mit Thomas ab und an in diesen Dingen nicht übereinstimme, muß ich ihm hier Recht geben: Wer bewußt und gewollt für andere Dinge tut oder (wie im konkreten Fall) Infrastruktur zur Verfügung stellt, der muß auch bereit sein, die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen. "Ich tue eine Gute Sache[tm]" ist nämlich kein Freibrief für Rechtsverstöße oder auch nur für die Beeinträchtigung Dritter.
Auch wenn diese Ansicht völlig unmodern ist.
(Ja, das "Teil 1" steht oben nicht ohne Grund. Teil 2 folgt, wenn ich meine Gedanken zu dieser Thematik und anderen verwandten Dingen noch mehr ordnen konnte.)
Wednesday, January 18. 2006
Nicht nur Du schiebst Dinge vor Dir her:
Update: Falls einer meiner Leser die 4. Ergänzungslieferung (Juli 2004) zum Sartorius I-Ergänzungsband erübrigen kann, wäre ich ihm oder ihr sehr dankbar - die scheint in den Umzugswirren des Jahres 2004 verlorengegangen zu sein. Alternativ wäre ich auch für eine Bezugsquelle dankbar, im ZVAB bin ich gerade bei dieser Lieferung nicht fündig geworden .
Tuesday, January 3. 2006
Wie man sich durch mangelndes Verständnis der Funktionsweise von neuen Medien in den Fuß schießen kann (aber so richtig, mit Anlauf und Schwung) demonstriert zur Zeit eindrucksvoll das Sozialgericht Bremen.
Der Shopblogger, seines Zeichens Betreiber zweier Supermärkte und über den Arbeitsalltag dort bloggend, hatte vom Sozialgericht Bremen Ende Mai 2005 eine Ladung bekommen und darüber gebloggt, mit "Sozialgericht Bremen" als Titel und aufgrund des verwendeten Blogsystems auch in der URL. Durch die Beliebtheit seines Blogs mit entsprechend häufiger Verlinkung sowie einiger Eigenheiten des PageRank-Mechanismus von Google landete der Artikel bei der Suche nach dem Sozialgericht Bremen recht weit oben in der Trefferliste.
Dies nahm die Präsidentin des Sozialgerichts zum Anlaß, dem Shopblogger Ende Dezember Behördenpost zu schicken. In diesem Brief forderte die Präsidentin den Shopblogger auf, den betreffenden Blogeintrag zu löschen, da er gegen das Namensrecht des Gerichts aus § 12 BGB verstoße und Namensanmaßung betreiben.
Tja, der Schuß ging kräftig nach hinten los  . Diverse Blogs berichten über und linken zum Eintrag, was diesen in der Trefferliste nur noch weiter nach oben treibt. Noch steht das echte Gericht (kaum erkennbar) auf Platz 1 - aber wie lange noch? Da ist es nur folgerichtig, daß dessen Präsenz ein Anti-Award für Suchmaschinenoptimierung verliehen wird.
Und laut Focus Online hat mittlerweile auch die Gerichtspräsidentin eingesehen, daß ihre Aktion wohl nach hinten losging...
Friday, December 9. 2005
Wer einen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätigen Staatsanwalt besuchen möchte, der tut gut daran, vorher dessen private Handynummer in Erfahrung zu bringen. Sonst ist der Besuch nämlich schon an der Pforte zu Ende, wo ein Pförtner den seit fast vier Wochen tätigen Staatsanwalt nicht in der Personalliste finden und weder mit der Dezernatsnummer noch mit dem Tätigkeitsbereich etwas anfangen kann. :-o
Vielen Dank an die Telefonkette der Szafe, die dann doch noch den Kontakt hergestellt hat!
Tuesday, December 6. 2005
Wenn ich die Berichterstattung über das, was mittlerweile "CIA-Affäre" genannt wird, und insbesondere über die anscheinende Verstrickung hochrangiger deutscher Politiker darin verfolge (stellvertretend für viele hier Links zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung und zum Spiegel), kommt mir ein paar Abschnitte unseres Strafgesetzbuches in den Sinn:
§ 234a
Verschleppung
(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) (3) [...]
§ 239
Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) (5) [...]
§ 25
Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) [...]
Interessant dürfte die Frage sein, ob der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland oder andere Verfassungsorgane oder Behörden(mitarbeiter) in einer Garantenstellung sind, wenn sie Kenntnis davon erhalten, daß ein deutscher Staatsbürger von Dritten entführt und gefangen gehalten wurde - zumal, wenn diese Dritten bekannt sind und das auch noch offen zugeben.
Auch das Lawblog macht sich diesbezüglich so seine Gedanken.
Thursday, August 18. 2005
Zugschlus berichtet out-of-band von dieser innovativen Idee eines Berliner Anwalts:
Etwas über die Geschichte dieses Fahrzeugs kann man bei der taz nachlesen.
Wednesday, July 27. 2005
Wie Spiegel Online soeben berichtet, gibt es doch noch Menschen in Deutschland, die angesichts der allgemeinen Terrorhysterie einen kühlen Kopf behalten und nicht in das allgemeine "Wir müssen uns gegen die Bösen schützen, koste es, was es wolle!" einstimmen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtlichen Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung in Niedersachsen für verfassungswidrig erklärt. Die Polizei durfte dort seit Ende 2003 Telefone von Bürgern abhören, ohne daß ein konkreter Tatverdacht bestand - es reichte die Vermutung, daß der Betroffene in Zukunft gefährlich werden könne. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin (wie ich finde, völlig zu Recht) einen unzulässigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegehimnis.
Meine Hochachtung vor Karlsruhe ist wieder einmal gestiegen.
Wednesday, June 22. 2005
Wie das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt hat, kann sich auch ein Soldat im Dienst auf sein in Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltenes Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen. Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an "Recht und Gesetz" (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit freistellen.
Eigentlich eine gute Meldung. Nachdenklich stimmt mich nur, daß diese Selbstverständlichkeit der Bundeswehr, die den Major zum Hauptmann degradiert hatte und ihn eigentlich ganz entlassen wollte, erst von einem obersten Bundesgericht gesagt werden muß.
|
Kommentare