Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
(§ 2 des Strafvollzugsgesetzes)
In der aktuellen Debatte um die eventuelle Begnadigung des
RAF-Terroristen Christian Klar mehren sich die Stimmen, die eine vorzeitige Haftentlassung Klars scharf ablehnen. Daß die Angehörigen der Opfer dieser Meinung sind, ist durchaus einzusehen, auch wenn zum Beispiel
Michael Buback dazu eine differenzierte Meinung hat. Aber auch Politiker wie der CDU-Fraktionschef Kauder
werden mit Aussagen zitiert, die mich daran zweifeln lassen, ob sie den Sinn unseres Strafsystems verstanden haben.
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