Vielleicht sollte man eine Ansage dieses Inhalts, wie sie normalerweise nur in Spezialfällen des
BOS-Funks verwendet wird, auch zu Beginn jedes Mobilfunkgesprächs einspielen. Denn
wie der Taxiblogger berichtet, genügt es anscheinend schon, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Funkzelle ein Mobiltelefonat zu führen, um abgehört zu werden. Wohlgemerkt auch dann, wenn eigentlich weder das eigene Handy noch der angerufene Anschluß überwacht werden. Es genügt, sich in einem bestimmten Gebiet aufzuhalten.
Jetzt könnte man sich natürlich darauf berufen, daß es bei einer solchen Überwachung in der Natur der Sache liegt, daß auch Unbeteiligte mit in das Blickfeld geraten, und daß die Sicherheitsbehörden solche versehentlich erhobenen Daten löschen. Das habe ich auch sehr lange Zeit getan. Aber spätestens seit bekannt wurde, daß
trotz fehlender Rechtsgrundlage nur aufgrund einer internen Dienstanweisung sogenannte Online-Durchsuchungen stattgefunden haben, daß sich Ermittlungsbehörden und Geheimdienste also anscheinend dem
Artikel 1, Absatz 3 des Grundgesetzes nicht so verpflichtet fühlen, wie man erwarten sollte, ist dieser Vertrauensvorschuß bei mir aufgebraucht.
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