Ulrich Wiesner berichtet, daß u.a. sein Einspruch gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl vom Deutschen Bundestag
auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses abgelehnt wurde.
Die nächste Runde ist jetzt der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Form einer Wahlprüfungsbeschwerde nach
§ 13 Nr. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG). Dafür schreibt
§ 48 BVerfGG den Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten zu dieser Wahlprüfungsbeschwerde vor. Ulrich hat auf seinen Webseiten
ein Formular für eine entsprechende Erklärung vorbereitet. Wer mitmachen mag, möge sich seine Seiten durchlesen, dann das Formular ausfüllen und ihm zuschicken. Stichtag für die Beschwerde ist der 14. Februar 2007.
(Link via Isotopp. Näheres zur Problematik der Wahlcomputer findet man in diversen Blogs und Webseiten, ein Einstieg ist z.B. beim Lawblog, das diverse weiterführende Links hat.)
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