Wer schon einmal mit Verwaltungsrecht zu tun hatte, der weiß, welchen Stellenwert das Widerspruchsverfahren einnimmt - besonders, wenn man es mit einer unteren Verwaltungsbehörde zu tun hat. In nicht gerade wenigen Fällen werden aufgrund der Arbeitsbelastung dieser Behörden erst einmal Verwaltungsakte erlassen, die fehlerhaft sind. Gerade wenn es um kompliziertere Sachverhalte geht, bleibt manchen Behörden auch kaum etwas anderes übrig. Irgendwie muß die Arbeit ja erledigt werden. Und auch Verwaltungsmitarbeiter sind nur Menschen, die Fehler machen und Dinge übersehen können.
Das Widerspruchsverfahren bietet deshalb die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt durch die erlassende oder nächsthöhere Behörde überprüfen zu lassen. Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Fehler schnell wieder zu korrigieren. Im Gegensatz zur Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Widerspruchsverfahren für den Bürger kostenlos, und es geht relativ schnell - die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind relativ gut ausgelastet, so daß eine Klage schon einmal ein paar Monate braucht, bis sie überhaupt verhandelt werden kann (falls sich da seit 2002 nichts Wesentliches geändert hat).
Soweit, so gut.
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