Das
Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verwendung von Wahlcomputern
für verfassungswidrig erklärt - zumindest die der aktuell existierenden Geräte. Diese
genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Wahl, die das Gericht in seinem Urteil konkretisiert hat. Das ist gut, ein Sieg für die Demokratie. Demokratie lebt von Transparenz, davon daß Entscheidungen öffentlich fallen und öffentlich überprüft werden können. Demokratie lebt auch davon, daß die Bürger die ihnen zustehenden Möglichkeiten zur Teilnahme nutzen - also wählen gehen.
Demokratie lebt aber noch von etwas ganz anderem.
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