... kommt einer unserer Politiker mit einem noch hirnrissigeren Vorschlag.
Zuerst war da unser Bundesverteidigungsminister, der den
vom Bundesverfassungsgericht kassierten Abschuß von entführten Passagierflugzeugen wieder aufgewärmt hat. Die verfassungsrechtliche Lage sei "unklar".
Dies kann man eigentlich nur behaupten, wenn man von der oben verlinkten Entscheidung nicht einmal die Leitsätze
gelesen oder verstanden hat. Das Bundesverfassungsgericht sagt darin eigentlich ziemlich deutlich, daß die Rechtslage alles andere als unklar ist: Die Ermächtigung zum Abschuß eines Passagierflugzeuges mit unbeteiligten Personen (und das sind schon die Piloten eines entführten Flugzeuges!) an Bord verletzt das Recht auf Leben aus Art.
2 Abs. 1 Satz 1 GG und den Schutz der Menschenwürde aus Art.
1 Satz 1 GG. Und besonders das letztere sollte aufhorchen lassen: Der Artikel
1 des Grundgesetzes ist nach Art.
79 Abs. 3 GG unantastbar. Es gibt also nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht keinerlei Möglichkeit, die Abschußermächtigung irgendwie verfassungskonform zu bekommen - beim Schutz der Menschenwürde ist Schluß.
Das hält den Verteidigungsminister aber nicht davon ab, genau diese Ermächtigung zu fordern und sogar öffentlich zu erklären, einen entsprechenden Befehl geben zu wollen. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Ein Bundesminister erklärt öffentlich, die Verfassung brechen zu wollen.
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